Damit war er nicht einverstanden. Sein Verdacht: Die Versicherung setzte den Wert des Fahrzeugs extra niedrig an. Der Geschädigte ging zu einem Anwalt für Verkehrsrecht. Das war richtig. Fachjuristen wissen, welche Ansprüche Geschädigte haben – sie kennen sich mit Haushaltsführungsschäden und dem „merkantilen Minderwert“ ebenso aus wie mit der Reparatur in der Werkstatt.
Vor allem kennen Anwälte die Tricks der Versicherer. So war es auch beim Geschädigtem. Er durfte doch eine Reparatur verlangen. Denn deren Kosten lagen nicht über 130 Prozent des Fahrzeugwerts. Erst darüber gilt eine Reparatur als unwirtschaftlich.
Was der Geschädigte erlebt hat, ist typisch. Nach einem Verkehrsunfall versuchen Versicherer mit vielen Tricks, die Entschädigung möglichst niedrig zu halten. Erste Maßnahme: Sie wollen schnell Zugriff auf den Geschädigten bekommen. Mitunter rufen sie noch direkt am Unfallort an und versprechen: „Wir zahlen alles, übernehmen die komplette Abwicklung, ersparen Ihnen Stress.“
Doch das kann teuer werden. Versicherer wollen schnell an den Geschädigten heran, damit er sich gar nicht erst über seine Rechte informiert. So können sie viele Ansprüche unter den Tisch fallen lassen. Regelt die gegnerische Versicherung alles, bleibt für den Autobesitzer ungewiss, ob die Werkstatt neue Teile einbaut oder gebrauchte oder das verbogene Teil wieder zurechtdengelt.
Deshalb lautet die oberste Regel nach einem unverschuldeten Unfall: nicht den gegnerischen Versicherer kontaktieren. Er ist nicht Partner des Geschädigten, schon gar nicht Helfer, sondern will die maximal mögliche Ersparnis für sich selbst herausholen. Besser geht man zum Anwalt – selbst, wenn die Schuldfrage klar ist und der Versicherer erklärt, er werde alles bezahlen. Jeder Geschädigte hat das Recht, sich auf Kosten des Gegners einen Anwalt zu nehmen. Es kommt nicht auf die Schadenshöhe an.
Der Anwalt kostet den Geschädigten nichts, sofern ihn keine Teilschuld trifft. Wer hingegen den Unfall mitverursacht hat, muss sich an den Anwaltskosten beteiligen. Aber gerade auch wenn die Schuldfrage strittig ist, wird man kaum ohne Anwalt auskommen.
Viele Unfallopfer wollen die Sache selbst regeln und wegen Kleinigkeiten keinen Juristen hinzuziehen. Doch der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung ist ihnen weit überlegen. Er ist geschult, bei der Entschädigung zu sparen. Die Versicherer kürzen systematisch, auch bei Kleinigkeiten.
Lassen Sie sich auf nichts ein, wenn die gegnerische Versicherung schon am Unfallort anruft. Sie ist weder Ihr Partner noch Ihr Helfer. Der Sachbearbeiter will die Erstattung geringhalten.
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Gehen Sie auch beim Blechschaden besser zum Rechtsanwalt. Trifft Sie keine Schuld, muss der gegnerische Versicherer das Honorar zahlen. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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