UNSER SCHADEN-SERVICE

Ein Anwalt holt die geforderte Summe

Damit war er nicht einverstanden. Sein Verdacht: Die Versicherung setzte den Wert des Fahrzeugs extra nied­rig an. Der Geschädigte ging zu einem Anwalt für Verkehrs­recht. Das war richtig. Fach­juristen wissen, welche Ansprüche Geschädigte haben – sie kennen sich mit Haus­halts­führungs­schäden und dem „merkantilen Minderwert“ ebenso aus wie mit der Reparatur in der Werk­statt.

Vor allem kennen Anwälte die Tricks der Versicherer. So war es auch beim Geschädigtem. Er durfte doch eine Reparatur verlangen. Denn deren Kosten lagen nicht über 130 Prozent des Fahr­zeug­werts. Erst darüber gilt eine Reparatur als unwirt­schaftlich.

Nicht auf das Bequemlichkeits-Versprechen reinfallen

Was der Geschädigte erlebt hat, ist typisch. Nach einem Verkehrs­unfall versuchen Versicherer mit vielen Tricks, die Entschädigung möglichst nied­rig zu halten. Erste Maßnahme: Sie wollen schnell Zugriff auf den Geschädigten bekommen. Mitunter rufen sie noch direkt am Unfall­ort an und versprechen: „Wir zahlen alles, über­nehmen die komplette Abwick­lung, ersparen Ihnen Stress.“

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Doch das kann teuer werden. Versicherer wollen schnell an den Geschädigten heran, damit er sich gar nicht erst über seine Rechte informiert. So können sie viele Ansprüche unter den Tisch fallen lassen. Regelt die gegnerische Versicherung alles, bleibt für den Auto­besitzer ungewiss, ob die Werk­statt neue Teile einbaut oder gebrauchte oder das verbogene Teil wieder zurecht­dengelt.

Achtung mit fremdem Versicherer

Deshalb lautet die oberste Regel nach einem unver­schuldeten Unfall: nicht den gegnerischen Versicherer kontaktieren. Er ist nicht Partner des Geschädigten, schon gar nicht Helfer, sondern will die maximal mögliche Ersparnis für sich selbst heraus­holen. Besser geht man zum Anwalt – selbst, wenn die Schuld­frage klar ist und der Versicherer erklärt, er werde alles bezahlen. Jeder Geschädigte hat das Recht, sich auf Kosten des Gegners einen Anwalt zu nehmen. Es kommt nicht auf die Schadenshöhe an.

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Der Anwalt kostet den Geschädigten nichts, sofern ihn keine Teilschuld trifft. Wer hingegen den Unfall mitver­ursacht hat, muss sich an den Anwalts­kosten beteiligen. Aber gerade auch wenn die Schuld­frage strittig ist, wird man kaum ohne Anwalt auskommen.

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Viele Unfall­opfer wollen die Sache selbst regeln und wegen Kleinig­keiten keinen Juristen hinzuziehen. Doch der Sach­bearbeiter der gegnerischen Versicherung ist ihnen weit über­legen. Er ist geschult, bei der Entschädigung zu sparen. Die Versicherer kürzen systematisch, auch bei Kleinig­keiten.

UNSER RAT

Lassen Sie sich auf nichts ein, wenn die gegnerische Versicherung schon am Unfall­ort anruft. Sie ist weder Ihr Partner noch Ihr Helfer. Der Sach­bearbeiter will die Erstattung geringhalten.

Ihr ADAC Mobilitätspartner vor Ort betreut Sie mit viel Erfahrung vom Abschleppen bis zum Reparaturende.

Gehen Sie auch beim Blechschaden besser zum Rechtsanwalt. Trifft Sie keine Schuld, muss der gegnerische Versicherer das Honorar zahlen. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Beauftragen Sie selbst einen – außer bei Bagatellen unter 1 000 Euro.